Garantie

Die Garantiefristen beginnen mit dem Tag der Ablieferung an den Kunden. Sie betragen:

  • 2 Jahre Garantie für alle Neufahrzeuge
  • 2 Jahre Garantie für Original Porsche Ersatz-, Zubehör- und Austauschteile (Teile), die außerhalb von Garantiearbeiten verwendet oder verkauft werden. Für Porsche Teile, die im Rahmen von Garantiearbeiten verwendet werden, endet die Garantiefrist mit der des schadhaft gewordenen Kaufgegenstandes
  • 3 Jahre Garantie für die Lackierung
  • 10 Jahre Langzeitgarantie gegen Durchrostung der Karosserie

Unter bestimmten Bedingungen kann weiterhin eine einjährige Garantie für Porsche Gebrauchtwagen abgeschlossen werden.

Garantie kann weltweit gegenüber jedem Porsche Partner geltend gemacht werden.